
AGB’s
Hier findest Du die wichtigsten Informationen zu unseren Unterrichtsverträgen:
Die erste Stunde ist die sogenannte „Kennenlern-Stunde“. Dieser einzelne Unterricht bleibt kostenlos, wenn der Unterricht anschließend nicht fortgesetzt wird. Die “Kennenlerne-Stunde” und zwei weiteren Unterrichten ergeben zusammen den sogenannten Probemonat. Möchten Sie/Ihr Kind nach den drei Unterrichtseinheiten des Probemonats den Unterricht nicht fortsetzen, zahlen Sie lediglich eine Monatsgebühr.
Die Unterrichtsgebühren für Einzel- und Kleingruppen-Unterrichte werden ganzjährig monatlich durchbezahlt. Kurse werden semesterweise bezahlt.
Unterrichtsverträge für Einzelunterricht, Kleingruppen, Keyboard-Kurse, Kinderchor, Musikzwerge-Kurs können jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
Frühmusikalische-Kurse laufen aufgrund des sich aufbauenden Kurs-Programms jeweils für ein Semester.
Die Ferien & Feiertage richten sich nach den offiziellen Schulferien in Nordrhein-Westfalen. Der 23. Dezember, Rosenmontag, Karnevalsdienstag und Aschermittwoch sind unterrichtsfrei.
Bewilligte Anträge auf Fördermaßnahmen des städtischen Bildungspaketes können auf unsere Angebote angewendet werden.
Wir beraten Sie gerne!
Ob persönlich, telefonisch oder schriftlich - wir freuen uns auf Ihre Rückfragen!
Die Preise
Alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich in Kombination mit den Preisangaben.

Los geht’s!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 02273-1080!